Förderungen kennen und nutzen
Wer als Privatmann baut oder saniert, profitiert besonders häufig von Förderungen. Neben den attraktiven Darlehen und Zuschüssen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Regionalebene. Für die KfW-Förderung müssen allerdings bestimmte Energiestandards beim Hausbau erreicht werden, um die staatlichen Fördermittel zu erhalten. Staatliche Zuschüsse werden auch im Bereich Photovoltaik bereitgestellt. Die wohl wichtigste Förderung für Solaranlagen ist das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden.
Für energetische Altbausanierung können Hausbesitzer durch die verbesserten Konditionen im CO2-Gebäudesanierungs- und Wohnraum-Modernisierungsprogramm Förderungen von bis zu 15 Prozent der Bausumme, die nicht zurückgezahlt werden müssen, erhalten. Eine energieeffiziente Heizung kann den Energiebedarf Ihres Hauses wesentlich verringern. Deshalb gibt es etliche staatliche und private Fördermittel für den Austausch alter Heizungen. Das wichtigste Bundesprogramm ist energieeffizient Sanieren der KfW. Daraus werden zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse gewährt.
Bei den Förderungen zur Existenzgründung handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Typisch für öffentliche Fördergelder sind unter anderem günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis mit der Tilgung begonnen werden muss.
In den ersten neun Monaten umfasst die Förderung für Arbeitslose den monatlichen Arbeitslosengeldanspruch und zusätzlich eine Pauschale von 300 Euro pro Monat. Arbeitslose haben einen Anspruch auf diese Förderung. Allerdings soll die Tragfähigkeit der Existenzgründung vor Beginn der Förderungen eingehend geprüft werden. Die persönliche Eignung ist eine Fördervoraussetzung. Nach neun Monaten muss der Existenzgründer die Geschäftsfähigkeit und die Tragfähigkeit erneut nachweisen. Die Förderung für den zweiten Zeitraum von sechs Monaten liegt nach Prüfung der Förderungswürdigkeit im Ermessen der Arbeitsvermittler.