Baumängel: Kein Pfusch am Bau
Wenn Baumängel entdeckt werden ist das vor allem für den privaten Bauherren eine schlimme Angelegenheit. Nur in seltenen Fällen wird ein Bauschaden ohne Wenn und Aber von den verursachten Unternehmen behoben oder beseitigt. Besonders schwer sind verdeckte Baumängel zu handhaben, da diese oft erst nach längerer Zeit zu Tage treten. Ob eine Gewährleistung auch nach mehreren Jahren gegeben ist, sollte vorab bereits mit den beteiligten Bauunternehmen vertraglich geregelt sein, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.
Stellt ein Gutachter den Pfusch am Bau fest, muss schnell gehandelt werden bevor die Existenz des Bauherren in Gefahr ist. So lange ein Unternehmer beim Hausbau nicht grob fahrlässig handelt, kommen in den meisten Fällen die Versicherungen der Bauunternehmen für die Beseitigung der Baumängel auf. Bei der Bauabnahme sollte daher auf alles geachtet werden, damit nicht nach Jahren die ersten Probleme auftauchen.
Undichte Keller, schlechte Dachisolierungen, schlechte Bausubstanz, es gibt viele Baumängel, die Ihre schlimmen Folgen erst nach Jahren sichtbar werden lassen. Bevor es zur Verjährung kommt, sollte der Bausachverständige jegliche Schäden ausschließen. Das Baugutachten nimmt also auch in Bezug auf die Haftung eine wichtige Position ein.
Gravierende Baumängel sind auch Grund zur Mietminderung. Mieter die in Mietwohnungen mit erheblichen Bauschäden wohnen, können Miete einbehalten, bis der Schaden durch den Vermieter behoben ist. Um hier angemessen zu handeln, sollte man vorab mit dem Rechtsanwalt oder einen Mieterverein sprechen.